Immer mehr Paare leben zusammen, ohne zu heiraten. Steuerlich ist das im Erbfall ein teures Problem. So lässt es sich lösen.
Zwei Menschen leben seit vielen Jahren zusammen, ohne Trauschein. Für das Finanzamt sind sie im Erbfall trotzdem so gut wie Fremde. Der Freibetrag liegt bei nur 20.000 €, und es gilt die teuerste Steuerklasse mit Sätzen ab 30 %.
Bei einem Nachlass von beispielhaft 300.000 € bleiben nach dem kleinen Freibetrag 280.000 € steuerpflichtig. So gingen rund 84.000 € an den Staat, obwohl die beiden ihr Leben lang zusammen aufgebaut haben.
Das Kapital wird nicht als Bargeld oder Depot vererbt, sondern über eine Fondspolice mit Todesfallverrentung. Im Erbfall wird dann nicht die volle Summe angesetzt, sondern eine lebenslange Rente an den Partner.
Diese Rente wird erbschaftsteuerlich nur mit einem sogenannten Vervielfältiger nach dem Bewertungsgesetz bewertet, der sich nach Alter des Erben richtet. Dadurch sinkt die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage deutlich. Über eine Cash-Option bleibt der Partner trotzdem flexibel und kommt bei Bedarf an Kapital.
Beispielwerte zur Veranschaulichung. Die tatsächliche Ersparnis hängt von Höhe, Alter, Geschlecht und Ausgestaltung ab und wird im individuellen Konzept berechnet. Für die konkrete Umsetzung ziehen wir einen Steuerberater hinzu.
Im kostenlosen Erstgespräch rechnen wir deinen Fall konkret durch. Unverbindlich, per Telefon oder Teams.
Wir verwenden Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzung unserer Website zu ermöglichen. Einige sind essenziell, andere helfen uns, die Website zu verbessern.
Mit Ihrer Einwilligung bestätigen Sie, dass Sie mindestens 16 Jahre alt sind oder die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten haben (Art. 8 DSGVO).