Wie Großeltern über das 99:1 Modell steuerfrei an die Enkel übertragen und trotzdem bei jeder Entscheidung das letzte Wort behalten.
Oma und Opa möchten der Enkelin etwas aufbauen. Der Freibetrag für Enkel liegt bei 200.000 €, alle zehn Jahre neu. Steuerlich also viel Spielraum.
Eine klassische Schenkung hat aber einen Haken: Wer verschenkt, gibt normalerweise jede Kontrolle ab. Das Geld gehört dann vollständig der Enkelin, sie könnte es sofort ausgeben. Genau das wollen viele Großeltern nicht, gerade wenn die Enkelin noch jung ist.
Opa schließt eine Fondspolice ab, zunächst als alleiniger Versicherungsnehmer. Die Enkelin wird als versicherte Person und bezugsberechtigt eingetragen.
Nach etwa einem Monat überträgt Opa 99 % der Versicherungsnehmer-Eigenschaft auf die Enkelin. Die Versicherung meldet das dem Finanzamt als Schenkung. Der Freibetrag greift.
Opa behält 1 %. Jede Entnahme oder Umschichtung braucht die Zustimmung beider Versicherungsnehmer. Das ist sein Vetorecht, und er kann es sogar vererben, etwa an die Oma.
Das Kapital wächst weiter, investiert in Fonds und ETFs, ab sofort im Vermögen der Enkelin. Erst wenn Opa das 1 % freigibt oder der Vertrag fällig wird, verfügt sie frei darüber.
Beispielwerte zur Veranschaulichung. Bei Summen über dem Freibetrag oder mehreren Beschenkten sieht die Rechnung anders aus. Das prüfen wir im individuellen Konzept, für die Umsetzung ziehen wir einen Steuerberater hinzu.
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